Das neue Gesetz soll den Anlegerschutz und die Transparenz verbessern, erleichtert den Fondsanbietern aber auch, ihre Produkte grenzüberschreitend anzubieten. "Die Umsetzung dieser EU- Richtlinie ist ein wichtiger Beitrag zur Weiterentwicklung des Fondsmarkts im Europäischen Wirtschaftsraum und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes in diesem Bereich'", so FMA- Vorstand Helmut Ettl.
Zahlreiche Vorteile für Kunden und Anbieter
Ab September - mit einer Übergangsfrist bis 30. Juni 2012 - wird es etwa ein neues "Kundeninformationsdokument" (KID) geben, das den bisherigen "Vereinfachten Prospekt" ablöst. Europaweit einheitlich wird das KID alle wesentlichen Eckpunkte eines Fonds enthalten: Ziele und Anlagepolitik, Risiko- und Ertragsprofil.Weiters ist jede Verwaltungsgesellschaft verpflichtet, ein Beschwerdemanagement einzurichten. In komplexen Verfahren wie etwa der Zusammenlegung von Fonds wurden die direkten Informationspflichten an die Anteilinhaber erweitert.
Auch für die Anbieter von Investmentfonds bringt das Gesetz wesentliche Erleichterungen: Mit dem neuen europäischen "Management Company Passport" können Verwaltungsgesellschaften nun direkt im Wege der Dienstleistungsfreiheit in einem anderen Mitgliedstaat einen Fonds nach dortigem Recht auflegen.
Für die Aufsichtsbehörden gelte es, den erhöhten Verbraucherschutz durchzusetzen, so Ettl. Mehr grenzüberschreitende Möglichkeiten erforderten andererseits auch eine verstärkte grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Behörden.
(Quelle: APA)