28 August 2011

Evaluierung nach StPO- Reform

Seit dem Jahr 2008 ist die Reform des Strafprozessordnung (StPO) in Kraft, die Staatsanwälte sollen seitdem im Mittelpunkt des Ermittlungsverfahrens stehen. Nun liegt der Evaluierungsbericht für das Projekt vor, der Grundlage für gesetzliche Nachbesserungen sein soll. Das Ergebnis: Die faktische Ermittlungsmacht liegt weiter bei der Polizei, Verteidiger werden selten beigezogen.

Durch die Reform wurden die Untersuchungsrichter abgeschafft, die rechtliche Leitungskompetenz im neuen Ermittlungsverfahren liegt bei den Staatsanwälten. Tatsächlich hat aber weiter die Polizei das Heft in der Hand, geht aus dem mehr als 500 Seiten starken Bericht hervor. Der Anteil von staatsanwaltlichen Vernehmungen ist mit 0,6 Prozent verschwindend gering, auch konkrete Aufträge gibt es kaum.

Überwiegend sei die Staatsanwaltschaft eine "Einstellungsbehörde", so das von Juristen der Unis in Wien, Linz und Graz verfasste Papier über die Rollenverteilung im Ermittlungsverfahren. In der Staatsanwaltschaft werde dies akzeptiert, von Anwälten und Haftrichtern gebe es auch Kritik an diesem behördlichen Arrangement. Das Ziel, wonach das Gericht so gut wie keine Ermittlungsrolle spielt und sich auf die Rechtsschutzfunktion beschränkt, sei umgesetzt worden.

Die neuen Rechtsschutzinstrumente Einspruch und Beschwerde werden in der Praxis kaum genutzt, auch Anträge auf Verfahrenseinstellung gebe es kaum, so die Strafrechtler. Von Staatsanwälten und Polizei werde dies als Bestätigung ihrer korrekten Praxis verstanden, andere führen dies aber auf die Rechtsunkenntnis der Beschuldigten zurück. Hier fällt auf, dass die Rechtsbelehrung überwiegend durch die bestätigte Aushändigung eines Formblatts bei der Polizei erfolgt.

Ob bzw. welche Änderungen nötig sind, soll im Herbst im Parlament beraten werden. Anfang Oktober wird ein Unterausschuss des Justizausschusses eingerichtet, kündigte Vorsitzender Heribert Donnerbauer an.


(Quelle: APA)