23 August 2011

"Bedingte Einweisung" für Oberländerin

Eine 20- jährige Oberländerin mit einer psychischen Erkrankung wurde vom Landesgericht Feldkirch "bedingt" in eine Anstalt eingewiesen.

Eine 20- jährige Oberländerin musste sich heute am Landesgericht Feldkirch wegen gefährlicher Drohung verantworten. Die junge Frau hat auf Grund einer psychischen Erkrankung Probleme, ihre Aggressionen und Impulse zu kontrollieren.

Im vergangenen Jahr bedrohte sie eine Betreuerin mit einem Brotmesser und sagte, sie werde sie abstechen. Dabei war sie aber nicht zurechnungsfähig. Das psychiatrische Gutachten bestätigte allerdings, dass die Frau – vorausgesetzt sie nimmt ihre Medikamente – keine Gefahr mehr darstellt.

Das Gericht entschied sich daher für eine „bedingte Einweisung“ in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Das bedeutet: Läuft es weiterhin so gut wie bisher, darf die Frau in ihrem derzeitigen Wohnheim bleiben. Nur wenn es wieder Erwartens erneut zu Schwierigkeiten kommen sollte, muss sie in eine Psychiatrie.


(Q"uelle: VN)