23 August 2011

Homopaare werden im Fremdenrecht gleichgestellt

Lesbische und schwule Paare werden im Fremdenrecht gleichgestellt. Das Innenministerium hat in einem Erlass an die Landesregierungen klargestellt, dass auch binationale Homosexuellenpaare, die vor 2010 in anderen Ländern geheiratet haben oder eine eingetragene Partnerschaft eingegangen sind, als eingetragenes Paar zu behandeln sind und damit das Recht auf Familienzusammenführung haben.











Das berichtete der "Standard". Zwar war die 2010 in Kraft getretene eingetragene Partnerschaft auch bisher im Fremdenrecht verankert, sie wurde aber von den Ländern unterschiedlich gehandhabt, erklärte man im Innenministerium auf APA- Anfrage Montagabend.

Mit dem Erlass wird das bundesweit vereinheitlich.


(Quelle: APA/Schlager)