27 August 2011

Wie verkauft man ein Haus ohne Makler?

Die überwiegende Mehrzahl der Immobilien wechselt durch Vermittlung eines Maklers den Besitzer. Da dieser seine Vermittlertätigkeit aber nicht umsonst anbietet und die Courtage zuweilen sogar von beiden Verkaufsparteien zu zahlen ist, ist es auch im Interesse des Verkäufers, Kosten zu sparen und im ersten Anlauf einen Verkauf ohne Makler zu versuchen. Dabei sind vom Verkäufer aber einige notwendige Schritte einzuleiten, um einen erfolgreichen Verkauf zu gewährleisten:

Bitte beachten:

  • überhöhte Kaufpreisforderung schreckt Interessenten ab, insofern auch immer Verhandlungsbereitschaft zeigen
  • ein zu niedriger Kaufpreis kann Interessenten ebenfalls abschrecken, da sie hohe Sanierungskosten befürchten
  • Makler wollen oft selbst oder über Dritte Kontakt mit dem Hausverkäufer aufnehmen um diesen davon zu überzeugen, das Objekt doch über einen Makler zu verkaufen
  • immer damit rechnen, dass Hausbesichtiger die Immobilie lediglich ansehen wollen, ohne ein wirkliches Kaufinteresse zu haben
  • Immobilie wird bei Besichtigungsterminen oftmals absichtlich schlecht geredet
  • sich nicht auf unseriöses Preisdumping einlassen.

Dinge die benötigt werden:

  • Anzeige im Immobilienteil der örtlichen Tageszeitungen schalten, wenn möglich nicht nur am Wochenende 
  • Haus im Internet auf www.immobilienscout24.de, www.immonet.de oder ähnlichen Portalen anbieten
  • dabei Fotos der Immobilie ins Netz stellen und eine möglichst genau Beschreibung über Lage und Zustand des Hauses geben
  • einen realistischen und marktgerechten Kaufpreis angeben und auf Privatverkauf hinweisen
  • Telefonnummer oder E-Mail angeben, um Sofortkontakt zu ermöglichen

Schritt-für-Schritt Anleitung:

  1. Beim Hausverkauf ohne Makler muss der Hausbesitzer alle Anfragen nach Besichtigungsterminen entgegennehmen und organisieren. 
  2. Zwar bietet es sich an, die Termine zu bündeln, dieses ist aber nicht immer möglich; d. h. der Verkäufer muss auf die Terminwünsche der Interessenten eingehen und nicht umgekehrt. 
  3. Grundsätzlich kann man sagen, dass wirkliche Interessenten sich die Immobilie ein zweites oder gar drittes Mal ansehen werden, um das Haus kennen und lieben zu lernen.
  4. Bei mehreren Interessenten sollte der Hausverkäufer zwar nicht in einen Bieterwettstreit verfallen, dennoch kann er im eigenen Interesse dem meistbietenden Interessenten den Zuschlag erteilen. 
  5. Der Kauf muss dann im Anschluss durch einen Notar beurkundet und sodann nach Zahlung des Kaufpreises im Grundbuch eingetragen werden.

(Quelle: asklubo.com)