27 August 2011

Was hat man in der EU zu verzollen?

Die Kontrollen an den Grenzen innerhalb der EU sind nahezu verschwunden. Trotzdem kann man manche Waren nur bis zu einer bestimmten Menge von einem Land ins andere Land zollfrei transportieren.

Zoll ist eine Abgabe, die beim Bringen einer Ware über eine Zollgrenze entsteht. Bei dem gemeinsamen Binnenmarkt der EU handelt es sich um ein gemeinsames Zollgebiet. Innerhalb der EU gibt es keine Zollgrenzen mehr, dennoch gibt es Begrenzungen für das Ein- und Ausführen bestimmter Güter.

Bitte beachten:

  • Bürger der Europäischen Union können in den EU-Ländern fast alles unkompliziert einkaufen und auch mit nach Hause nehmen. Es gibt aber Höchstmengen für bestimmte Produktgruppen zu beachten.

Schritt-für-Schritt Anleitung:

  1. Tabak und Alkohol können nicht beliebig eingeführt werden. Jedes EU-Land kann eigene Richtwerte für Alkohol- und Tabakmengen festlegen, die für den eigenen Verbrauch mitgeführt werden dürfen. Wenn diese Höchstmengen überschritten werden, muss der Reisende nachweisen, dass die Güter nur für den eigenen Verbrauch gedacht sind. Da dies nicht einfach ist, empfiehlt es sich, sich an die Höchstgrenzen zu halten.
  2. Die von den einzelnen Ländern festgelegten Richtwerte dürfen folgende Mengen nicht überschreiten: 800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren, 1 kg Tabak, 10 Liter hochprozentige Alkoholika, 20 Liter mit Alkohol angereicherter Wein (z. B. Port oder Sherry), 90 Liter Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein) und 110 Liter Bier.
  3. An jedem Flughafen finden Sie Informationen zu den jeweiligen Höchstmengen. Auf dieser Webseite können Sie sich bereits vor der Abreise die nötigen Informationen ansehen.
  4. Führen Sie größere Mengen ein und werden dabei erwischt, führt dies dazu, dass Ihnen die Ware abgenommen wird und in vielen Fällen müssen Sie außerdem mit einer Anzeige und einer Strafe rechnen.
  5. Kaufen Sie ein Fahrzeug im EU-Ausland ist die im Wohnsitz geltende Mehrwertsteuer zu entrichten, sollte das Auto innerhalb der ersten sechs Monate nach der Zulassung erworben worden sein oder wenn es weniger als 6000km gefahren wurde. In manchen Ländern muss außerdem eine Zulassungsabgabe gezahlt werden.
  6. Das Einführen von gefährdeten Pflanzen- und Tierarten unterliegt strengen Kontrollen. Dies gilt auch für Produkte, die daraus erzeugt wurden, wie zum Beispiel Lederwaren und Arzneimittel. Alle Informationen erhalten Sie hierzu von der CITES-Behörde (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora – Artenschutzbehörde)
  7. Auf jeden Fall sollten Sie sich über die Einfuhrbestimmungen der einzelnen Länder informieren. Ein Ignorieren der Einfuhrbeschränkungen führt zur Anzeige und kann hohe Strafen mit sich bringen.

(Quelle: asklubo.com)