Neun Monate nach der blutigen Schießerei vor einem Tabledance- Lokal in Lustenau, bei der ein 33- jähriger Türke lebensgefährlich verletzt wurde, liegt die Anklage der Staatsanwaltschaft Feldkirch vor. Wie der Sprecher des Landesgerichts, Reinhard Flatz, auf VN- Anfrage mitteilte, wird dem mutmaßlichen Täter versuchter Mord vorgeworfen. Der heute 41- jährige türkischstämmige Mann aus dem Oberland hatte einem flüchtenden Kontrahenten mindestens vier Mal nachgeschossen. Ein Querschläger traf den Mann in den Rücken. Die Staatsanwaltschaft geht von einem bedingten Tötungsvorsatz aus. Der Beschuldigte bestreitet jede Tötungsabsicht. Die Anklage ist noch nicht rechtskräftig.
Bauchstich
Die Bluttat ereignete sich am 7. November um vier Uhr früh. Kurz zuvor waren mehrere Gäste des Nachtclubs in Streit geraten. Das Gezänk mündete schnell in eine handfeste Auseinandersetzung. Das spätere Schussopfer versetzte einem 26- Jährigen einen Bauchstich, ein anderer Mann wurde am Kopf verletzt. Als der 33- Jährige mit seinem Begleiter vom Ort des Geschehens flüchten wollte, soll sie der nun Angeklagte bis auf den Parkplatz verfolgt und mehrere Schüsse abgegeben haben. Eine Kugel prallte vom Boden ab und traf einen der Flüchtenden in den Rücken. Ein glatter Durchschuss, wie die Kripo im November mitteilte. Der 33- jährige Türke musste notoperiert werden. Der mutmaßliche Täter, der sich vermutlich nach Italien absetzen wollte, wurde bei einer Verkehrskontrolle in Bellinzona (CH) aufgegriffen. Die Polizisten hatten den Mann genauer unter die Lupe genommen, da er keinen Führerschein bei sich hatte.Amtsbekannt
Wie sich kurz nach der Tat herausstellen sollte, war der Schütze für die Polizei kein Unbekannter. Er hatte bereits ein halbes Jahr zuvor in einer Tabledance- Bar in Hohenems etliche Pistolenschüsse auf den Boden abgegeben und den Wirt bedroht. Wegen gefährlicher Drohung, Sachbeschädigung und eines Verstoßes gegen das Waffengesetz wurde der auf freiem Fuß belassene Angeklagte wenig später am Landesgericht Feldkirch zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt.(Quelle: vol.at/Stiplovsek)
