24 August 2011

Regionalmanager sollen Gemeindekooperationen fördern

In Abstimmung mit dem Vorarlberger Gemeindeverband hat die Landesregierung ein Maßnahmenpaket zum weiteren Ausbau der Gemeindekooperationen beschlossen.



Land und Gemeindeverband sind sich einig: Die Zusammenarbeit der Gemeinden findet bereits in vielfältiger Weise statt, muss aber weiter ausgebaut werden. In Abstimmung mit dem Vorarlberger Gemeindeverband hat die Landesregierung ein Maßnahmenpaket zum weiteren Ausbau der Gemeindekooperationen beschlossen, informiert Landeshauptmann Herbert Sausgruber: "Die neuen, verbesserten Richtlinien sollen die Zusammenarbeit zwischen den Kommunen etwa in den Bereichen Bauverwaltung, Betreuung und Pflege oder bei Investitionen in die Infrastruktur noch attraktiver machen."

"Wichtig ist", betont der Landeshauptmann, "dass die überörtliche Zusammenarbeit auf einem Konsens der Gemeinden beruht – unabhängig davon, in welchem Bereich sie stattfindet. Gemeindeautonomie und Kooperation mit anderen Gemeinden stehen in keinem Gegensatz."
 

Die Fördermaßnahmen im Überblick

- Regionalmanager: Einrichtung von Regionalmanagern für einzelne Regionen des Landes, welche im Durchschnitt rd. 50.000 Einwohner umfassen sollen. Die vordringlichste Aufgabe dieser Spezialisten ist die Eruierung und Umsetzung von Kooperationsmodellen innerhalb der jeweiligen Region. Das Land übernimmt 75 Prozent der dabei anfallenden Personalkosten.


- Kooperationsförderungen bei Zusammenarbeit von bereits zwei Gemeinden: Sowohl bei Investitionsförderungen als auch bei Personalkostenförderung (z.B. für das Kindergartenpersonal) werden erhöhte Fördersätze gewährt; bisher waren hiefür die Kooperation von drei Gemeinden erforderlich.

- Verbesserte Anschubfinanzierung für neue Kooperationen: Auch bei der bereits bestehenden degressiven Anschubförderungen zum Personal- und Sachaufwand für neue Gemeindekooperationen (vor allem im Verwaltungsbereich und im Bereich der Kinder- und Schülerbetreuung) sollen die Zusammenarbeit von bereits zwei Gemeinden genügen.

- Verbesserungen bei der Strukturförderung: Erhöhung der prozentuellen Förderzuschläge und auch der maximal auszahlbaren Strukturförderung (von 313.000 auf 500.000 Euro) sowie Ausweitung der Anspruchberechtigung auf alle Gemeinden unabhängig von der Einwohnerzahl (bisher galt eine Obergrenze von 5.000 Einwohnern).

- Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung: Erhöhung bestehender Landesförderungen in diesen Bereich, falls Kooperationen zwischen den Gemeinden erfolgen, wie beispielsweise beim Zusammenschluss von Wasserleitungsnetzen oder bei der Erstellung von gemeinde- oder betreiberübergreifenden Planungsprojekten

- Kooperationszuschläge bei Investitionen für Sportanlagen: Bei Errichtung von Sportstätten durch mindestens zwei Gemeinden wird der Fördersatz um bis zu 50 Prozent erhöht.

Die beschlossenen Maßnahmen treten in den meisten Fällen rückwirkend mit 1. Juli 2011 in Kraft. Die Mehrkosten für das Land (ohne Pflege) belaufen sich auf jährlich rund 2,6 Millionen Euro.
 

Einrichtung von regionalen Kooperationsstrukturen in der Altenpflege

Die Altenpflege wird künftig sektorenübergreifend (ambulant, teilstationär, stationär) und mit regionaler Ausrichtung erfolgen. Die vorgesehenen 18 Planungsregionen orientieren sich an gewachsenen Strukturen, beispielsweise die Regionen Leiblachtal, Bregenzerwald, Montafon, Rheindelta oder Kummenberg. Noch heuer werden folgende Maßnahmen und Förderungen gestartet:

- Einrichtung von regionalen Kooperationsstrukturen in der Betreuung und Pflege – Care- Management: Vernetzung aller Leistungsanbieter in und mit der Gemeinde bzw. Region.
- Case- Management: Ziel ist es, im komplexen Einzelfall den Betreuungs- und Pflegebedarf insbesondere auch unter dem Gesichtspunkt ambulant vor stationär professionell abzulären.
- Förderung der gemeinsamen Betriebsführung eines Pflegeheimes durch eine Betreibergesellschaft im Eigentum mehrerer Gemeinden
- Gemeinsamer Betrieb mehrere (kleinerer) Pflegeheime: Ziel dieser Förderung ist das Einbinden kleinerer Pflegeheime in sinnvolle wirtschaftliche Verbünde, unabhängig von der Trägerschaft.
- Kurzzeitpflege: Erhöhung des Anteils an Kurzzeitpflege

Finanziert werden diese Maßnahmen durch den Pflegefonds (Vorarlberg erhält daraus im laufenden Jahr anteilsmäßig 4,4 Millionen Euro, im Jahr 2012 sind es 6,6 Millionen Euro). Die nicht für konkrete Förderungen verwendeten Mittel des Zweckzuschusses des Bundes werden dem Sozialfonds zugeführt.


(Quelle: vol.at)