17 Juli 2011

Wenn der Urlaub ohne Koffer startet

Jährlich gehen Millionen Koffer auf Flughäfen verloren - Reisende haben Anspruch auf Entschädigung












Tausende Österreicher zieht es derzeit an Europas Strände. Einige fahren mit dem Auto an die Küste, andere fliegen. Mit Vorfreude auf den Urlaub steigen sie am Zielort aus dem Flugzeug, gehen zum Gepäcksband, warten auf den Koffer oder die Reisetasche, aber das Gepäck kommt und kommt nicht. Wem das passiert, der ist damit nicht alleine: Zahlen der auf Luftfahrtdaten spezialisierten Organisation Sita zeigen, dass alleine 2010 mehr als 29 Millionen Gepäcksstücke weltweit auf Flughäfen vermisst wurden.


Zwölf Prozent der verschwundenen Koffer oder Reisetaschen wurden auf falsche Förderbänder oder Gepäckwagen gelegt, wenn die Passagiere umgestiegen sind. 14 Prozent verließen laut Sita-Daten nicht einmal den Abreise-Flughafen und andere Koffer wurden falsch beschriftet oder nicht in das richtige Flugzeug geladen.

Durch diese Schlampereien kommt es jährlich zu drei Milliarden Dollar (2,09 Milliarden Euro) Schaden für die Luftfahrtgesellschaften - zum Teil auch, weil die Reisenden Anspruch auf Entschädigung haben.
Um die Ansprüche geltend zu machen, müssen sich die Betroffenen im ersten Schritt an den Lost-and-Found-Schalter ihrer Fluggesellschaft wenden, erklärt Maria Ecker von der Rechtsabteilung des Vereins für Konsumenteninformation (VKI). Prinzipiell hat der Betroffene dafür sieben Tage Zeit, aber Ecker empfiehlt, den Verlust oder die Beschädigung sofort zu melden. Dem Reisenden steht auch eine Kopie der Verlustmeldung zu.
Bei Noteinkäufen nicht übertreiben!!!

Wenn das Gepäck nun verspätet ankommt, muss die Fluggesellschaft für die notwendigen Einkäufe am Urlaubsort aufkommen, die durch die Verzögerung entstehen. Man sollte dabei aber nicht übertreiben, rät die Rechtsexpertin. Kosmetika werden, so Ecker, in der Regel zur Gänze ersetzt, aber bei Kleidungsstücken zahlen Airlines oft nur die Hälfte, weil argumentiert wird, dass das Gepäck ja ohnehin nachkomme. Das sei aber falsch. Die Fluggesellschaften sind laut Ecker verpflichtet, auch Kleidungsstücke komplett zu ersetzen. Um an das Geld zu kommen, muss der Fluggast die Summe der Einkäufe bei der Airline bekanntgeben und die Rechnung für die neu gekauften Produkte aufheben.

Sollte ein Koffer nie ankommen, haften die Fluggesellschaften bis zu einem Betrag von rund 1300 Euro. In Fällen, in denen der Wert des Gepäcks weiter über der genannten Grenze liegt, sollte nach Ansicht von Experten eine Reisegepäcksversicherung abgeschlossen werden.

Wer eine Pauschalreise gebucht hat, dem kann das Malheur unter Umständen sogar Geld bringen, da zusätzlich der Reisepreis gemindert werden kann. Bis zu 25 Prozent Preisminderung pro Tag, an dem das eigene Gepäck nicht zur Verfügung steht, sind dabei laut deutschen Konsumentenschützern möglich, da der damit verbundene Ärger den Wert der Reise schmälere.

Wenn der Koffer oder die Reisetasche nun tatsächlich nicht am Förderband auftaucht, ist die Fluggesellschaft laut Rechtsexpertin Ecker verpflichtet, das Gepäcksstück nachzubringen.

Geregelt sind diese Rechte alle im Montrealer Übereinkommen. Sie gelten aber nur dann, wenn Abflugs- und Zielort in Ländern liegen, die das Abkommen unterzeichnet haben. Dazu zählen unter anderem alle EU-Staaten, die USA und Japan. Die Rechte gelten zudem für alle EU-Fluglinien, auch wenn sie in ein Nicht-Unterzeichner-Land fliegen oder von dort kommen.


(Quelle: wienerzeitung.at)