Als Roman Gmünder (33) letzte Woche mit einem Kollegen den Burger King in der Steinenvorstadt besucht, wird er gefilmt – auf der Toilette. Gmünder ging nicht etwa einem Spanner vor die Linse, sondern einer Überwachungskamera der Burger-Kette.
«Die Kamera ist genau oberhalb des Pissoirs angebracht», sagt Gmünder zu Blick.ch. Das geht dem Aargauer definitiv zu weit. «Ich gehe davon aus, dass das Objektiv beliebig verstellt werden kann und die Daten aufgezeichnet und gespeichert werden.»
Er will sich den Eingriff in seine Privatsphäre nicht gefallen lassen und stellt den Schichtleiter zur Rede. Dieser versichert ihm, die Kamera sei bei der Bauabnahme 2010 genehmigt worden. Die Kamera brauche es aus Sicherheitsgründen. «Eine Schweinerei», sagt Gmünder, «das hat doch nichts mehr mit unserer Sicherheit zu tun. Es hat ja bereits im Eingangsbereich des WCs eine Kamera.»
Er will sich den Eingriff in seine Privatsphäre nicht gefallen lassen und stellt den Schichtleiter zur Rede. Dieser versichert ihm, die Kamera sei bei der Bauabnahme 2010 genehmigt worden. Die Kamera brauche es aus Sicherheitsgründen. «Eine Schweinerei», sagt Gmünder, «das hat doch nichts mehr mit unserer Sicherheit zu tun. Es hat ja bereits im Eingangsbereich des WCs eine Kamera.»
Kamera aus Sicherheitsgründen
Wie Blick.ch weiss, wurde die Überwachungskamera von keiner Behörde abgenommen. Da es sich beim Burger King um eine private Einrichtung handelt, ist nicht der Kanton, sondern der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte (EDÖB) zuständig. Dieser ist jedoch laut
Datenschutzgesetz keine Genehmigungsinstanz, auch nicht für Kamera-Installationen.
Fühlt sich jemand in seiner Privatsphäre verletzt, ist das ein Fall für den Richter. «Der Betreiber ist
verpflichtet, die entsprechenden Richtlinien einzuhalten», sagt Eliane Schmid vom EDÖB. Bei einer Kamera oberhalb eines Pissoirs sei dies kaum der Fall, da hier die Intimsphäre betroffen sei. «Ich kann mir nicht vorstellen, dass Sicherheit als Rechtfertigungsgrund für diese Kamera vor einem Gericht Bestand hätte.»
Wirteverband hat wenig Verständnis
Auch beim Wirteverband Basel hat man dafür wenig Verständnis. Wer auf privatem Grund eine Überwachungskamera installiert braucht keine Bewilligung. So muss sich beispielsweise ein Beizer, der sein Lokal überwachen will, lediglich an die Richtlinien des Schweizer Datenschutz-Gesetzes halten. Ob er das jedoch tut, wird nicht überprüft. Nicht unproblematisch, wie das Beispiel der Burger-King-Filiale zeigt.
«Von einer grossen Kette wie dem Burger King würde man erwarten, dass sie die Vorgaben des Datenschutzes kennen», sagt Maurus Ebneter vom Wirteverband zu Blick.ch. Auch die Firma, welche die Kamera installierte, hätte die Problematik erkennen müssen.
Kontrolle durch die Öffentlichkeit
Die Absicht des Lokals kann er verstehen, die Umsetzung sei allerdings sehr unglücklich. «Hier wird die Intimsphäre verletzt». Grundsätzlich mache jedoch die Überwachung im WC-Bereich Sinn. Schuld seien Vandalismus und Drogen.
Dass solche Kameras von kantonaler oder staatlicher Seite überprüft werden, hält Ebneter jedoch für übertrieben. «Wir haben so schon genug Gesetze und Vorschriften. Ich setze hier lieber auf die Eigenverantwortung unserer Wirte und die Kontrolle durch die Öffentlichkeit.» Diese funktioniere ja offensichtlich, meint er mit Verweis auf den Burger King.
(Quelle: blick.ch)