Im Ermittlungsverfahren gegen fünf Staatsanwälte wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs im Fall Natascha Kampusch hat am Freitag dem Anschein nach die einzige Zeugin der Entführung im Jahr 1998 am Landesgericht Innsbruck ausgesagt. Dies berichtete die Gratiszeitung "Heute" am Freitagabend auf ihrer Homepage und berief sich dabei auf den Sprecher des Oberlandesgerichts, Wigbert Zimmermann. Für eine Bestätigung gegenüber der APA war Zimmermann nicht erreichbar.
Ermittlungsrichter Georg Putz hatte sich bezüglich der Befragung bis zuletzt zugeknöpft gezeigt. "Ich werde dazu keinen Kommentar abgeben", meinte er Freitagmittag knapp. Zwischen 12.30 und ca. 17.00 Uhr fand laut Aushang eine Vernehmung im Zimmer des Richters statt. Gesichtet wurde die Zeugin im Fall Kampusch im öffentlichen Teil des Gerichts nicht. Auch im Anschluss an die Befragung wollte Putz keinen Kommentar zu einem etwaigen Gespräch mit der Frau abgeben.
Zwei Männer sollen Kampusch ins Auto gezerrt haben
Die Zeugin hatte ursprünglich gegenüber der Polizei ausgesagt, damals als Zwölfjährige zwei Männer dabei beobachtet zu haben, wie sie die zehnjährige Kampusch in ein Auto gezerrt hätten. Die Behauptung, zwei Täter gesehen zu haben, revidierte sie schließlich im Jahr 2009.Staatsanwälte im Fall Kampusch beschuldigt
Zwei der beschuldigten Staatsanwälte, der Leiter der Wiener Oberststaatsanwaltschaft (OStA), Werner Pleischl, und der Leiter der Staatsanwaltschaft Graz und ehemalige Sonderermittler in der Causa Kampusch, Thomas Mühlbacher, hätten Ende Juni in Innsbruck einvernommen werden sollen. Beide entschlugen sich "überraschend" der Aussage, erklärte Putz damals. Bisher wurden in dieser Sache auch Zeugen befragt, darunter der ehemalige Präsident des Verfassungsgerichtshofs (VfGH), Ludwig Adamovich, und der ehemalige Präsident des Obersten Gerichtshofs (OGH), Johann Rzeszut. Beide wollte keine inhaltlichen Stellungnahmen abgeben. Adamovich meinte lediglich, das Ermittlungsverfahren am Landesgericht Innsbruck sei "in guten Händen".Bericht zum Fall Kampusch an Justizministerium
Laut Richter Putz sollten die Ergebnisse der Beweisaufnahmen zum Fall Kampusch ursprünglich Ende Juli der Staatsanwaltschaft (StA) Innsbruck übermittelt werden. Diese werde danach die Ergebnisse prüfen und entscheiden, ob die Beweisaufnahme ausreiche oder nicht. Wenn ja, werde die StA eine Anklageerhebung oder eine Einstellung des Verfahrens beschließen. Außerdem gehe ein Vorhabensbericht an das Justizministerium. Dieses müsse einer Anklage beziehungsweise einer Einstellung entweder zustimmen, den Schritt ablehnen oder eine neue Beweisaufnahme anordnen, erläuterte der Ermittlungsrichter das Prozedere.(Quelle: APA)