12 August 2011

Timoschenkos Freilassung aus U- Haft abgelehnt

Die frühere ukrainische Regierungschefin Julia Timoschenko wird vorerst nicht aus der Untersuchungshaft entlassen. Am Freitag wies auch das Berufungsgericht in Kiew einen entsprechenden Antrag ihrer Verteidigung zurück, wie die Agentur Interfax meldete.

Es gebe "keinen rechtlichen Grund" für eine Prüfung des Berufungsantrags, sagte Richterin Olga Efimowa.
Timoschenko sitzt seit einer Woche in Untersuchungshaft. Ein Gericht in Kiew hatte die Inhaftierung nach mehreren Störversuchen in ihrem Prozess wegen des Vorwurfs des Amtsmissbrauchs mit Verstößen gegen die Gerichtsordnung begründet.

Nur Gericht kann Entlassung verfügen

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft kann nur das Gericht, vor dem Timoschenko wegen angeblichen Amtsmissbrauchs angeklagt ist, eine Entlassung verfügen. "Das ist absurd, komplett absurd", sagte Timoschenkos Verteidiger Juri Suchow.
Vor dem Gerichtsgebäude protestierten etwa 100 Anhänger Timoschenkos. "Das ist gerichtliche Willkür, wenn jemand verhaftet wird, aber nicht gegen diese Entscheidung Berufung einlegen kann", sagte Suchow. Er kündigte an, sich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg zu wenden. In dem umstrittenen Prozess gegen Timoschenko hatte Richter Rodion Kirejew die ehemalige Ministerpräsidentin wegen wiederholter Störmanöver verhaften lassen.

Gasabkommen mit Russland abgeschlossen

Timoschenko muss sich in dem Verfahren seit Ende Juni vor Gericht verantworten. Dabei geht es um Gasabkommen, die während ihrer Regierungszeit im Jahr 2009 mit Russland geschlossen wurden und laut Anklage für Kiew äußerst ungünstig waren. Die damalige Ministerpräsidentin soll sie ohne Zustimmung des Kabinetts unterzeichnet und damit ihre Befugnisse überschritten haben. Sie weist die Vorwürfe als politisch motiviert zurück. Der Ikone der pro- westlichen Revolution von 2004 drohen deshalb bis zu zehn Jahre Haft.


(Quelle: APA)