Er sei gemobbt worden und habe dadurch psychische Schmerzen erfahren. Durch das rechtswidrige Dienstzuteilungs- und Versetzungsverfahren habe er Vertretungskosten aufwenden müssen. Das systematische Mobbing verursachte Gesundheitsschäden, wofür Schmerzengeld begehrt wird, so die Forderung des Verärgerten.
Zuständigkeit geklärt
Der Oberste Gerichtshof in Wien hat nun erklärt, dass der Anspruch, der im Rahmen der anhängigen Amtshaftungsklage im Raum steht, vom Landesgericht Salzburg geklärt werden soll. Ob die Republik Österreich, also der Bund, dem Mann die 18.600 Euro Schmerzengeld und Vertretungskosten bezahlen muss oder nicht, ist somit völlig offen. Bislang wurde von Wien nur die Zuständigkeit festgelegt.Stichwort- Amtshaftung: Der Bund haftet nach den Bestimmungen des bürgerlichen Rechts für den Schaden am Vermögen oder an der Person, den die als seine Organe handelnden Personen in Vollziehung der Gesetze durch ein rechtswidriges Verhalten wem immer schuldhaft zugefügt haben.
(Quelle: vol.at)