26 August 2011

Prostitution in Dornbirn: Zwei Frauen vor Gericht

Am Freitag müssen sich vor dem Landesgericht zwei Frauen wegen des Verdachts von Zuhälterei, grenzüberschreitendem Prostitutionshandel und Zuführen zur Prostitution verantworten.

Eine einschlägig vorbestrafte, 52- jährige Frau und eine amtsbekannte 58- jährige Frau sind beschuldigt, teilweise im gemeinsamen Zusammenwirken seit mehreren Jahren mit bis zu je vier Frauen zugleich an ihren Wohnadressen in Dornbirn illegale Bordelle betrieben zu haben. Die Prostituierten, großteils Bulgarinnen aus schwierigen sozialen Verhältnissen in finanziellen Notlagen – einige sogar Analphabetinnen - wurden unter anderem durch die Beschuldigten selbst angeworben, der Prostitution zugeführt und folglich zuhälterisch ausgenützt. 

 

Strenge Zuhälterei

Die gesamte Organisation dieser gewerbsmäßig geführten Bordellbetriebe lag bei den Zuhälterinnen, wobei mit Inseraten in inländischen und ausländischen Print- , sowie Internetmedien um Freier geworben wurde. Neben den Terminvereinbarungen gaben die Beschuldigten folglich auch die Bedingungen, zu denen die Prostituierten die Sexualkontakte durchführen mussten (Dauer, Preis, Sexpraktiken, geschützter oder ungeschützter Sex, …), vor. Durch die seit Jänner 2011 laufenden polizeilichen Erhebungen wurde bekannt, dass in beiden illegalen Bordellbetrieben eine lukrative Freierfrequenz herrschte (nachweislich über 500 Termine in Zeitraum Ende Jänner bis Mitte Mai 2011), wobei Stammfreier und zum Teil auch Männer aus dem grenznahen Ausland festgestellt werden konnten.


(Quelle: Sicherheitsdirektion Vorarlberg)