Dem 50- jährigen Mann wird vorgeworfen, von 1995 bis 2007 über 400.000 Euro für angefertigte Kopien auf sein Privatkonto abgezweigt zu haben. Die Schriftstücke soll er teilweise über den amtlichen Postversand verschickt haben. Im Falle einer Verurteilung drohen dem Vorarlberger bis zu zehn Jahre Haft.
Angeklagter: Anfertigung der Kopien "in geringerem Umfang"
Der Mann bekannte sich zu Prozessbeginn gegenüber Richter Günther Böhler für den angeklagten Zeitraum nicht schuldig. Erst ab 2007 bis zu seiner Suspendierung 2009 gestand er die Anfertigung der Kopien "in geringerem Umfang" ein. Zuvor habe es seiner Aussage nach keine klare Dienstanweisung gegeben. Er habe die Kopien für Privatpersonen, Rechtsanwälte, Versicherungen und Verfahrensbeteiligte auf einem privaten Gerät in seiner Wohnung gemacht. Nach Angaben des 50- jährigen Angeklagten habe er von einem Erlass aus dem Jahr 1995, der die Anfertigung von Kopien für Dritte untersagte, gewusst. Allerdings dachte er, dass diese Bestimmung lediglich für amtliche Kopierer gelte, nicht aber für private. Deshalb habe er sich berechtigt gefühlt, das zu tun. Außerdem sei es ihm von einem früheren Präsidenten des Landesgerichts Feldkirch genehmigt worden.Der Betrag, den er für die Schriftstücke pro Seite verlangt habe, sei zum Teil doppelt so hoch gewesen. Der amtlich festgesetzte Satz sei seiner Aussage zufolge bei 0,40 Euro gelegen, er habe bis zu 0,90 Euro verlangt. Laut Anklageschrift hätten Rechtsanwälte angeblich wesentlich schneller an die von ihnen angeforderten Kopien erhalten, wenn sie dem Mann das dafür geforderte Entgelt auf dessen Privatkonto anstatt auf das Gerichtskonto überwiesen. Die Vorgangsweise des Beschuldigten war am Landesgericht Feldkirch offenbar kein Geheimnis, sie soll ihm mehrmals verboten worden sein. Er wurde schließlich im Sommer 2009 suspendiert.
Urteil am Freitag noch ungewiss
Die Verhandlung war bis Mittag anberaumt. Ob es am Freitag zu einem Urteil kommt oder nicht, war vorerst nicht bekannt.(Quelle: APA)