25 August 2011

"Heil Hitler" hat niemand gesagt

Bludenzer zum dritten Mal verurteilt. Grund: Verleumdung und ­falsche Beweisaussage.

Bereits im vergangenen Sommer musste sich der Bludenzer wegen Verhetzung und Herabwürdigung religiöser Lehren vor Gericht verantworten. Damals ging es um Postings im Internet. „Es gibt europaweit nur mehr die Gewaltoption“ postete er. „Von Museln als Nazi bezeichnet zu werden empfinde ich als Auszeichnung. Dann wissen sie wenigstens zu was man fähig sein wird und auch sein muss“ – stellte er an anderer Stelle ins Netz. Das Verfahren endete mit einem Schuldspruch. Während damals genau dieses Verfahren anhängig war, ereignete sich bereits der nächste Vorfall, der dem einstigen Kommunalpolitiker einen weiteren Prozess einbrockte. Dieser ging gestern am Landesgericht über die Bühne und endete ebenfalls mit einer Verurteilung.

Hitlergruß

Der heute 51- Jährige besuchte vergangenen Sommer ein Lokal in der Bludenzer Innenstadt. Kurz vor Mitternacht verließ er es. Und hier beginnen die fantasievollen Behauptungen des Mannes. Ein flüchtiger Bekannter soll zu ihm „Heil Hitler“ gesagt haben. Aus Bösartigkeit, wie der Angeklagte behauptet. Als er sich darüber beschwerte, habe der andere noch ein „Arschloch!“ nachgelegt. Das habe er sich nicht gefallen lassen wollen, so der Ex- FPÖler. Wegen dieser Äußerung habe er dann schließlich Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet. Doch der Schuss ging nach hinten los. Dem Ex- Politiker glaubte man bei Gericht nicht. Niemand außer ihm hat in dem vollbesetzten Lokal den Hitlergruß gehört. Das Motiv ist allen etwas rätselhaft. Was übrig bleibt, ist jedenfalls ein Schuldspruch wegen Verleumdung und falscher Beweisaussage für den Anzeiger.
 

Übereinstimmung

Der Angeklagte bleibt dabei. Laut und deutlich habe der Betreffende „Heil Hitler“ zu ihm gesagt. Man habe ihn damals während des Verhetzungsprozesses immer wieder angepöbelt. „Wenn man Schwäche zeigt, kommen die Ratten aus ihren Löchern gekrochen“, philosophiert der Beschuldigte. „Das ist der klare Versuch, einem am Boden Liegenden noch eine draufzuhauen“, plädierte Verteidiger Clemens Pichler für einen Freispruch. Doch aus dem wird nichts.
 

1640 Euro Geldstrafe

Der Beschuldigte wurde zu einer Bewährungsstrafe von vier Monaten sowie zu einer unbedingten Geldstrafe von 1640 Euro verurteilt. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
 
 
(Quelle: VN)