25 August 2011

EU- Staaten fordern Sanktionen für Syrien

Die EU- Staaten im UNO- Sicherheitsrat dringen in einem neuen Resolutionsentwurf auf eine Reihe von Sanktionen gegen die Führungsriege in Syrien. In dem am Dienstag (Ortszeit) in New York vorgelegten Text forderten Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Portugal wegen des gewaltsamen Vorgehens der Regierung in Damaskus gegen die Protestbewegung auch ein vollständiges Waffenembargo.

Der Resolutionsentwurf verurteilt die "schweren und systematischen Menschenrechtsverletzungen" in Syrien und verlangt ein Ende der Gewalt. Der Text sieht das Einfrieren der ausländischen Vermögenswerte von Staatschef Bashar al- Assad und 22 weiteren ranghohen syrischen Vertretern sowie Reiseverbote vor.
Auf der Liste stehen unter anderem Assads Bruder Maher, der die berüchtigte 4. Panzerdivision der syrischen Armee kommandiert, sowie Vizepräsident Faruk al- Shara und Verteidigungsminister Dawud Radshiha. Gegen den syrischen Geheimdienst und drei mit Assads Regierung verbundene Firmen sollen ebenfalls Sanktionen verhängt werden.

Zahlreiche Staaten gegen die Resolution

Nach Angaben aus westlichen Diplomatenkreisen hoffen die EU- Staaten auf eine schnelle Abstimmung im Sicherheitsrat. Allerdings lehnen die Vetomächte Russland und China jegliche Einmischung in Syrien ab. Auch Indien, Brasilien und Südafrika äußerten starke Einwände. Die USA erklärten dagegen bereits ihre Bereitschaft, die Resolution zu unterstützen, in der keine militärischen Schritte gefordert werden. "Das syrische Volk hat sehr klar gemacht, dass es keine ausländische Militärintervention will", sagte die UNO- Botschafterin der USA, SusanRice.

Die Europäische Union veröffentlichte am Mittwoch Einzelheiten zu ihrer am Vortag in Brüssel beschlossenen Ausweitung der eigenen Sanktionen gegen Syrien. Künftig stehen 15 zusätzliche Einzelpersonen, darunter fünf Generäle, auf der europäischen Sanktionsliste gesetzt, was ein Einfrieren ihrer Vermögen im Ausland und ein Einreiseverbot nach sich zieht.


(Quelle: APA)