18 August 2011

Diese geht aus dem am Donnerstag präsentierten "Telekom- Monitor" hervor, den das IFES im Auftrag der Telekom- Regulierungsbehörde RTR erstellt hat.

Ab morgen, Freitag, müssen alle selbstständigen Ärzte in Österreich über eine Haftpflichtversicherung verfügen. Die Übergangsfrist für die Einführung der verpflichtenden Polizze endet mit 19. August.

Wer der neuen Regelung im Bundesgesetz zur Stärkung der ambulanten öffentlichen Gesundheitsvorsorge nicht rechtzeitig nachkommt, dem droht ein Disziplinarverfahren samt Streichung aus der Ärzteliste.
 
Das im Juli im Nationalrat beschlossene Gesetz sieht für einen einzelnen Arzt eine Mindestversicherungssumme von zwei Millionen Euro vor und, dass sich der Mediziner für höchstens drei solche Fälle pro Jahr versichern kann. Gruppenpraxen können sich für bis zu fünf Vorkommnisse im Jahr absichern lassen. Gültig ist die Regelung praktisch für fast alle niedergelassenen Ärzte, in Spitälern übernimmt die Klinik als Arbeitgeber für seine Angestellten den Abschluss einer Versicherung.

Rechtsschutz für Ärzte

Eingeführt wurde die Verpflichtung zur Stärkung des Rechtsschutzes. Bisher gab es keinerlei Vorgaben für den Abschluss einer Haftpflichtversicherung: Jeder Arzt konnte eine solche Polizze - in welcher Form auch immer - abschließen, musste aber nicht.
Der auf den medizinischen Bereich spezialisierte Versicherungsmakler "ärzteservice" sieht durch die neue Regelung mehr Chancen für Patienten zu ihrem Recht zu kommen, da die Chancen auf Schadenersatz und Schmerzensgeld steigen, wie das Unternehmen am Donnerstag mitteilte. Klagen gegen Ärzte würden wegen des stärkeren Gerechtigkeitsgefühls und steigender Kritik an Obrigkeiten zunehmen.


(Quelle: APA)