19 August 2011

An die Enkel bleiben nur schöne Erinnerungen

Bei Streitigkeiten um das Besuchsrecht bleiben oft auch Großeltern auf der Strecke.

„Es tut schon weh“, räumt Ingrid Breuss ein. Doch sie ergeht sich nicht in Sentimentalitäten. Wenn die Frau aus Feldkirch von den beiden Enkeln erzählt, tut sie es mit einem Lachen. Schließlich sind es schöne Erinnerungen, von denen sie und ihr Mann Karl zehren. Seit mehr als einem Jahr haben die Großeltern die Kinder nicht mehr gesehen. Hintergrund ist der zwischen den geschiedenen Eltern schwelende Kampf um das Besuchsrecht, das von der Mutter nicht eingehalten wird. Ingrid Breuss kennt die Gründe nicht und würde deshalb gerne einmal mit ihrer Ex- Schwiegertochter reden. „Ich bin ja immer gut mit ihr ausgekommen und mag sie auch heute noch“, sagt sie.

Rechtlich gedeckt

Neben den jeweiligen Elternteilen sind auch Großmütter und Großväter häufig Leidtragende von strittigen Besuchsrechten. Dabei steht ihnen ebenfalls das Recht zu, ihre Enkelkinder zu sehen. Sie könnten ein Besuchsrecht sogar vor Gericht beantragen. Aber selbst eine positive Entscheidung wäre keine Garantie, dass es funktioniert. Auch Ingrid Breuss hat einen solchen Schritt bereits in Erwägung gezogen, aber letztlich darauf verzichtet. Sie wolle die Kinder nicht noch mehr in Bedrängnis bringen.

Letzte Begegnung

Sieben Jahre waren die Eltern der Kinder zusammen, fünf davon verheiratet. Dann kam die Scheidung und mit ihr der Ärger mit dem Besuchsrecht. Laut Gerichtsbeschluss sollte der Vater die Tochter und den Sohn jedes zweite Wochenende sehen können. Aber der Bescheid war das Papier nicht wert, auf dem er geschrieben stand. „Die Mutter hat sich leider nie daran gehalten“, bedauert Ingrid Breuss. Die letzte Begegnung zwischen Enkeln und Großeltern fand bei einer Nikolausfeier am Spielboden in Dornbirn statt. „Wir haben erfahren, dass unsere Kinder auch dort sein werden und sind einfach hingefahren“, erzählt Ingrid Breuss. Während sich der Bub noch relativ unbefangen verhielt, zeigte das Mädchen Anzeichen von Entfremdung. Der Großmutter entschlüpft ein „es ist furchtbar“. Denn: „Wir hatten immer den größten Spaß, wenn die Kinder uns besuchten.“ Kurz blitzt Gram in ihren Augen auf und Resignation: „Die Frauen wissen nicht, was sie den Kindern antun, wenn sie sie von Vätern und Großeltern fernhalten.“ Es ist eine nüchterne Feststellung, keine Anklage. Vielmehr wünscht sich Ingrid Breuss, die als stilles Mitglied der Männerpartei beigetreten ist, dass auch andere Betroffene aufstehen, damit „die Politik aufmerksam wird auf das Problem“.

Das Thema werde nämlich immer noch lieber unter den Tisch gekehrt. Zurück bleiben Menschen, die „vor einer großen versperrten Türe stehen, die nicht aufgeht“. In ihrem Fall hat sie sich zumindest einen Spalt breit geöffnet. Nach längerer Zeit konnte wenigstens der Vater seinen vierjährigen Sohn wieder einmal in die Arme schließen.


(Quelle: vol.at)