23 August 2011

Baby zu Tode geschüttelt: Mutter muss ins Gefängnis

Eine 25- jährige Wienerin wurde am Dienstag im Wiener Straflandesgericht wegen Körperverletzung mit tödlichem Ausgang zu eineinhalb Jahren Haft, davon drei Monate unbedingt, verurteilt.

Die Frau hatte am 26. August 2010 ihre viereinhalb Monate alte Tochter derart heftig geschüttelt, dass das Baby ein Schädel- Hirn- Trauma erlitt. Vier Tage später starb der Säugling an den Folgen eines sogenannten Schütteltraumas. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
 Laut Anklageschrift war die verheiratete Frau mit der Betreuung ihrer Zwillinge überfordert. Mit der einen Tochter wäre ein Arztbesuch angestanden. Während die zweite im Gitterbett vor sich hinweinte, ließ sich das quirligere, aufgewecktere Mädchen nicht umziehen, "so dass die Angeklagte die Nerven verlor und sich nicht mehr anders zu helfen wusste, als sie am Körper zu packen und heftig zu schütteln", hieß es in der Anklageschrift.

Mutter wollte Baby "durch das Schütteln zum Leben erwecken"

Die Mutter stellte das vor Gericht in Abrede und behauptete, das Mädchen wäre ihr vom Wickeltisch gefallen, weil sie durch das Weinen des zweiten Kindes abgelenkt gewesen sei. "Vielleicht habe ich zu lange weggeschaut und sie ist runtergefallen. Sie ist leblos dagelegen", schluchzte die 25- Jährige. Sie habe "die Panik bekommen, sie in die Höhe gerissen und geschüttelt und angeschrien", erklärte die Krankenschwester.
Seine Mandantin habe das Kind "durch das Schütteln zum Leben erwecken wollen", bemerkte Verteidiger Roland Friis.
 

Kind soll vom Wickeltisch gefallen sein

Die Sachverständigengutachten erschütterten die Verantwortung der Angeklagten allerdings nachhaltig. Der Gerichtsmediziner Johann Missliwetz und der Neuropathologe Herbert Budka, der das Hirn des ums Leben gekommenen Säuglings untersucht hatte, fanden keinen Hinweis auf den behaupteten Sturz. "Es konnten weder am Schädel noch am Rumpf irgendwelche Verletzungsspuren objektiviert werden. Keine Kratzer, keine Abschürfungen", sagte Missliwetz.
Der Atemstillstand, den die schließlich von der Mutter alarmierten Rettungskräfte festgestellt hatten, sei damit mit einem Sturz nicht erklärbar. Die bei der Obduktion festgestellte Hirnverletzung mit Blutungen sowie Blutungen in der Netzhaut würden bei völligem Fehlen äußerer Verletzungen vielmehr darauf hindeuten, "dass ein Schütteltrauma todesursächlich war", gab Missliwetz zu Protokoll.

Urteil ist bereits rechtskräftig

Für den Schöffensenat stand daraufhin fest, dass es sich bei der Version der Angeklagten um eine Schutzbehauptung handelte. "Wir gehen davon aus, dass ein Schütteln ohne Sturz vom Wickeltisch stattgefunden hat. Sie haben - aus welchen Gründen auch immer - das Kind heftig geschüttelt, das dadurch zu Tode gekommen ist", hieß es in der Urteilsbegründung.
Das Gericht ortete ein "massives Fehlverhalten", die Mutter habe "mit Misshandlungsvorsatz auf das Kind eingewirkt". Die 25- Jährige erklärte sich mit der verhängten Strafe einverstanden. Die Staatsanwältin verzichtete ebenfalls auf Rechtsmittel.

Mutter soll mit Zwillingen überfordert gewesen sein

 
 
(Quelle: vienna.at)