Sharon Stone wurde vor Gericht von ihrem Ex-Gärtner Krause verklagt. Jetzt muss sie eine saftige Geldstrafe an ihn zahlen.
Gartenarbeit kann gefährlich sein! Das hat auch Sharon Stones Privat-Gärtner Peter Krause im Jahr 2006 zu spüren bekommen. Stones Arbeiter verletzte sich schwer am Knie, als er auf dem Anwesen des Hollywood-Stars werkelte.
Peter Krause hatte sich angeblich eine komplizierte Beinverletzung zugezogen. Er hatte sich nach seiner Darstellung im August 2006 das rechte Knie verletzt, als er in Stones Garten auf Schlamm ausrutschte, an einem Lattenzaun keinen Halt fand und etwa vier Meter tief in den Nachbargarten purzelte. Daraufhin verklagte er Sharon Stone (52) zwei Jahre später auf rund 1,5 Millionen Dollar Entschädigung.
Stone soll fahrlässig gehandelt haben, als sie die Stelle nur durch den notdürftigen Zaun sichern liess, entschied nun das zuständige Gericht und verdonnerte die Schauspielerin dazu 189’000 Franken Schmerzensgeld zu bezahlen.
Stones Anwalt Jerry Popovich ist ärgerlich über das Ergebnis und erklärte vor dem Gerichtsgebäude in Los Angeles kurz und knapp: «Wir sind enttäuscht.»
(Quelle: blick.ch)