16 August 2011

Mutter wegen Untreue zu Geldstrafe verurteilt

Die Mutter eines behinderten Sohnes wurde am Dienstag am Landesgericht Feldkirch wegen Untreue zu einer Geldstrafe von 800 Euro verurteilt.

Die Hälfte wurde auf Bewährung nachgesehen, 400 Euro muss die Frau bezahlen. Die Mutter ist gleichzeitig Sachwalterin und hätte Gelder ihres Sohnes an die Betreuungsstelle, wo ihr Sohn untergebracht ist, weiterleiten sollen.

Weil die Frau aber einen finanziellen Engpass hatte, gerieten diese Zahlungen ins Stocken. In zwei Jahren sammelten sich über 20.000 Euro an. Das Geld bezahlt sie nun schnellstmöglich nach. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.


(Quelle: vol.at)